Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG

Die DIC OF RE 2 GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland,die DIC Asset AG, Frankfurt am Main, Deutschland, die Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Frankfurt am Main, Deutschland, die Deutsche Immobilien Chancen Beteiligungs AG, Frankfurt am Main, Deutschland, die DIC Grund- und Beteiligungs GmbH,Erlangen, Deutschland, die DIC Capital Partners (Europe) GmbH, München, Deutschland, die DICP Capital SE, München, Deutschland, die GCS Verwaltungs GmbH, Glattbach, Deutschland und Herr Professor Dr. Gerhard Schmidt, Deutschland haben uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 12.Februar 2016 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw.Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 26.Januar 2016 und 27. Januar 2016  über Folgendes informiert:

- Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele.

- Der Meldepflichtige beabsichtigt innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

- Der Meldepflichtige strebt eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und/oder Aufsichtsorganen des Emittenten an.

- Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

- Hinsichtlich der Herkunft der Mittel handelt es sich zu 100% um Eigenmittel der DIC Asset AG, die diese der DIC OF RE 2 GmbH zur Verfügung gestellt hat,die damit den   Erwerb der Stimmrechte finanziert  hat.