CORPORATE GOVERNANCE
„Eine verantwortungsvolle und transparente Unternehmensführung hat für die WCM AG hohe Priorität. Wir sind überzeugt davon, dass sie eine Voraussetzung bildet, um dauerhafte Werte in unserem Unternehmen zu schaffen. Mit guter Corporate Governance stärken wir das Vertrauen unserer Anleger, Mitarbeiter und Geschäftspartner. Wir orientieren uns dabei an den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex. Eine Entsprechungserklärung geben wir als börsennotiertes Unternehmen hierzu einmal jährlich ab.“
CORPORATE GOVERNANCE
- Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020
- Corporate Governance Bericht und Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2020
- Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG für das Geschäftsjahr 2013 [18.16 KB]
- Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG vom 29. November 2019
- Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG vom 8. November 2018
- Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG vom Dezember 2020
- Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB einschließlich Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG für das Geschäftsjahr 2016
- Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB einschließlich Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG für das Geschäftsjahr 2015
- Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB einschließlich Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG für das Geschäftsjahr 2017 [195.07 KB]
- Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB einschließlich Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG für das Geschäftsjahr 2018
- Geänderte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG für das Geschäftsjahr 2018 (April 2018)
VERTRAUENSANWÄLTE FÜR HINWEISGEBER ZU RECHTS- UND REGELVERSTÖSSEN
Die TLG IMMOBILIEN AG und die weiteren Unternehmen der TLG IMMOBILIEN Gruppe - damit auch die WCM Gruppe - treten jeder Form von Korruption, Betrug, sonstigen Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität und jeglicher Form von Gesetzesverstößen entschieden entgegen und Zuwiderhandlungen werden entsprechend geahndet, es gilt das Zero-Tolerance-Prinzip. Die Bestellung externer Vertrauensanwälte ist Bestandteil des Compliance Management Systems, mit dem die TLG IMMOBILIEN AG Rechtsverstöße im Unternehmenskontext vermeiden, identifizieren und sanktionieren möchte.
Über das Hinweisgebersystem der TLG IMMOBILIEN AG haben Sie die Möglichkeit, uns über schwere Rechtsverstöße und/oder Verstöße gegen Compliance-Regeln zu informieren. Unter anderem gehören dazu Korruptionsdelikte, Wettbewerbs- und Kartellrechtsverstöße, Verstöße gegen Insiderbestimmungen oder auch die Verletzung von Rechnungslegungsvorschriften. Für Beschwerden die sich auf das Mietverhältnis beziehen, sind die Vertrauensanwälte nicht zuständig. Die Vertrauensanwälte sind auch keine allgemeine Beschwerdestelle für Mitarbeiter oder Geschäftspartner.
Die Rechtsanwälte Dr. Rainer Frank und Frau Dr. Leonie von Holtzendorff sind beauftragt, als externe Vertrauensanwälte unternehmensinternen und unternehmensexternen Personen als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, um Hinweise zu schweren Rechtsverstößen und/oder Verstöße gegen Compliance-Regeln entgegenzunehmen. Sie unterliegen dem Unternehmen gegenüber der Schweigepflicht, wodurch wir den Hinweisgebern, seien es Beschäftigte, Mieter oder Geschäftspartner, die unerkannt bleiben möchten, gegenüber dem Unternehmen absolute Anonymität zusichern können.
Sofern Ihnen konkrete Hinweise auf schwere Rechtsverletzungen vorliegen oder Sie Regelverstöße im Zusammenhang mit der TLG IMMOBILEN AG wahrnehmen, wenden Sie sich unter den folgenden Kontaktdaten an die Vertrauensanwälte:
Kontakt
Dr. Rainer Frank
Dr. Leonie von Holtzendorff
0049 30 318685-924
vertrauensanwaelte-tlg@fs-pp.de
Weitere Informationen und Ausführungen sowie zur Nutzung des BKMS® Systems für Meldungen finden Sie unter: www.vertrauensanwaelte-tlg.fs-pp.de
Herr Rechtsanwalt Dr. Frank und Frau Dr. Leonie von Holtzendorff sind Beauftragte der TLG IMMOBILIEN AG. Sie dürfen einem Hinweisgeber keinen Rechtsrat erteilen, der den Interessen der TLG IMMOBILIEN AG zuwiderläuft. Es soll aber Hinweisgebern das unternehmensinterne Verfahren erläutert werden, das auf ihre Informationen hin eingeleitet wird.